Angemeldet als:
filler@godaddy.com
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Betriebliche Ersthelfer sind wertvolle Teammitglieder, wenn es um die Erstversorgung von verunfallten bzw. erkrankten Arbeitskollegen geht.
Somit ist es nicht nur sinnvoll betriebliche Ersthelfer vorzuhalten - es ist sogar verpflichtend! Die Erste Hilfe im Betrieb ist klar geregelt.
Mit unserem Erste Hilfe Kurs für Firmen erfüllst du alle Voraussetzungen und buchst dein Erlebnis, welches du nicht vergessen wirst!
Weitere Informationen zur Erste-Hilfe-Ausbildung bzw. zur Erste-Hilfe Fortbildung bekommst du nun in den nächsten Textpassagen!
Tatsächlich ist das von 2 Faktoren abhängig.
Zum Einen ist hier die Betriebsart interessant (Handel, Verwaltung, Baustelle,...) und zweitens ist auch die Anzahl der Beschäftigten im Betrieb wichtig.
Für Betriebe, die bis zu 20 Beschäftige haben ist mindestens 1 Ersthelfer vorgeschrieben.
In Betrieben, die mehr als 20 Beschäftige vorhalten können gilt Folgendes:
Für Betriebe im Bereich der Verwaltung und des Handels sind mindestens 5% Ersthelfer vorgeschrieben.
Für die sonstigen Betriebe sind mindestens 10% Ersthelfer vorgeschrieben.
Aber selbstverständlich ist es immer sinnvoll mehr Ersthelfer vorzuhalten.
Die Sicherheit der Mitarbeiter steht nämlich immer an erster Stelle!
Kennst du noch die staubigen, tristen Erste-Hilfe Kurse?
Das tut uns sehr Leid, dass du diese Erfahrung gemacht hast.
Genau das findest du bei uns aber nicht. Unsere Kurse sind Events!
Viel interaktives Üben, viele Demonstrationsmaterialien und auch an den skurrilsten Orten! Willst du einen Kurs in verlassenen OP-Räumen?
Möchtest du deinen Kurs in einem Schloss haben?
Wir lieben verrückte Locations und haben selber Spaß daran!
Aber wir kommen auch gerne zu euch in den Betrieb! Und zwar ohne Zusatzkosten.
Unser Einzugsgebiet ist Schwandorf und Regensburg. Allerdings sind wir auch regelmäßig in ganz Bayern unterwegs.
Wir lieben nämlich unseren Job!
and1more ist selbstverständlich anerkannt und ermächtigt die Kurse für betriebliche Ersthelfer durchführen zu dürfen. Somit sind wir in der Lage direkt mit der Berufsgenossenschaft abzurechnen. Unsere Kennziffer ist die 8.2090 - auf der Seite von der DGUV können Sie sich von der Ermächtigung überzeugen!
Um die Kosten direkt mit der BG / UVT abrechnen zu können bedarf es ein ausgefülltes Abrechnungsformular im Original!
Bitte denken Sie daran das Abrechnungsformular komplett auszufüllen und zu unterschreiben. Ebenso wichtig ist auch der Stempel Ihres Betriebes!
Bei manchen Berusgenossenschaften ist es notwendig im Vorfeld eine Kostenübernahmeerklärung anzufordern! Beispielsweise ist das der Fall bei der BGN oder auch bei der BGW. Bitte informieren Sie sich unter folgendem Link.
Hier findest du das Abrechnungsformular zum Download. Bitte bring dieses Formular unbedingt im Original zum Kurs!
Abrechnungsformular (pdf)
HerunterladenBitte wende dich unter info@sanitaetsdienst-wackersdorf.de an uns, wenn du keine Antwort auf deine Frage findest.
Ja! Wir besitzen die Anerkennung nach FeV und auch die Ermächtigung der DGUV. Somit können wir direkt mit der Berufsgenossenschaft abrechnen.
Der Erste-Hilfe-Kurs hat insgesamt 9 Unterrichtseinheiten zzgl. Pausenzeiten von insgesamt 45 Minuten.
Ja, sehr gerne! Ab 8 Teilnehmern kommen wir gerne zu euch in den Betrieb!
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